Eine eigene Sauna im Garten verspricht Entspannung pur. Doch bevor Sie Ihren ersten Saunagang im neuen Saunahaus genießen, sollten Sie sich mit den örtlichen Baugenehmigungen vertraut machen. Denn je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, die den Bau einer eigenen Gartensauna manchmal kompliziert machen können. Erfahren Sie mit RUKU Sauna was es alles rund um die Baugenehmigung einer Gartensauna zu wissen gibt und bereiten Sie sich bestens auf den Bau vor.
Baugenehmigung Gartensauna
Was ist eine Baugenehmigung für die Gartensauna?
Eine Baugenehmigung ist die offizielle Erlaubnis der örtlichen Bauaufsichtsbehörde. Sie ist nötig, um ein größeres Bauvorhaben wie eine Sauna im eigenen Garten umzusetzen. Sie dient dazu, zu prüfen, ob das Projekt den geltenden Vorschriften entspricht – etwa hinsichtlich der Größe, den Abständen zum Nachbargrundstück, der Bauweise oder der Nutzung eines Holzofens.
Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland, dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde und der Ausstattung Ihrer Außensauna ab. Für kleinere Modelle ohne Feuerstätte genügt zum Beispiel oftmals eine einfache Bauanzeige. Bei größeren Saunen hingegen oder beim Einsatz eines Holzofens ist fast immer ein vollständiger Bauantrag nötig. Deshalb gilt: Lieber gut planen als zurückbauen. Klären Sie Ihr Vorhaben entsprechend frühzeitig mit dem Bauamt, um später keine Probleme zu kriegen oder teure Rückbauten vornehmen zu müssen.

Wann braucht man eine Baugenehmigung? Unterschiede je nach Bundesland
Da das Baurecht Ländersache ist, entscheidet die jeweilige Landesbauordnung über die Genehmigungspflicht. In Bayern etwa sind kleinere Gartensaunen bis zu 20 m² Fläche häufig genehmigungsfrei, in Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze meist bei 75 m³ Raumvolumen, sofern kein Holzofen genutzt wird. In Berlin dagegen braucht man oft auch für kleine oder mobile Saunen eine Genehmigung. Aber auch wie und wo die Sauna genutzt werden soll, spielt bei der Frage um eine Baugenehmigung eine Rolle.
Diese Kriterien beeinflussen die Genehmigungspflicht ebenfalls:
Größe und Volumen: Viele Bundesländer legen ihre Grenzen bei 10 – 30 m² Grundfläche oder 75 m³ Brutto-Rauminhalt fest.
Aufenthaltsraum: Sobald die Sauna als Aufenthaltsraum gilt, ist fast immer eine Genehmigung nötig.
Feuerstätte: Bei einem Holzofen sind eine Genehmigung und die Abnahme durch den Schornsteinfeger Pflicht.
Beheizungsart: Mit einem Elektroofen sind kleine Modelle oft genehmigungsfrei, solange keine weiteren Vorgaben verletzt werden.
Standort: Im Außenbereich oder bei speziellen Vorgaben im Bebauungsplan ist eine Genehmigung fast immer erforderlich.
Nachbarschaft und Abstände: In der Regel müssen 3 m Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

Was bedeutet eigentlich „genehmigungsfrei“?
Eine genehmigungsfreie Sauna heißt nicht, dass Sie ohne jede Regel bauen dürfen. Auch hier müssen Brandschutzvorschriften, Abstandsregelungen und andere baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Klären Sie Ihr Vorhaben daher immer mit dem zuständigen Bauamt ab.
Sonderfall Holzofen: Das müssen Sie wissen
Ein Holzofen gilt als genehmigungspflichtige Sonderfeuerstätte. Neben dem Bauamt muss auch der Schornsteinfeger in die Planung einbezogen werden, da er die Abnahme vornimmt und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung prüft. Außerdem muss der Ofen den europäischen Normen wie DIN EN 15821 entsprechen und ein CE-Kennzeichen tragen. In vielen Fällen sind auch bestimmte Mindestabstände zu Gebäuden und Nachbargrundstücken einzuhalten, damit sowohl der Brandschutz als auch die Sicherheit eingehalten werden. Das Gute: Als Alternative finden Sie bei RUKU genehmigungsfreundliche Lösungen mit Elektroofen oder Infrarottechnologie, die einfacher zu integrieren sind und deutlich weniger rechtliche Hürden meistern müssen.
Der richtige Standort für Ihre Außen Sauna
Gemeinhin gilt: Wählen Sie einen Platz im Garten, der gut belüftet, tragfähig und nicht zu nah an den Nachbargebäuden ist. Grundsätzlich ist in den meisten Bundesländern ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben – wird ein Holzofen installiert, gelten noch strengere Vorgaben. Der Schornstein muss so geführt werden, dass Rauchgase sicher abziehen können (meist über Firsthöhe). Die erforderlichen Abstände zu Nachbargebäuden richten sich nicht nach festen Metern, sondern nach der Höhe und Bauart des Schornsteins. Hierbei maßgeblich sind die Vorgaben des zuständigen Schornsteinfegers sowie die Feuerungsverordnung. Bei Standorten in der Nähe von Wäldern oder Moorflächen können zusätzliche Brandschutzabstände vorgeschrieben sein.
Neben diesen rechtlichen Anforderungen sollten Sie bei der Planung allerdings besonders an eines denken: Ihre Privatsphäre. Ein ruhiger Platz im Garten, gut abgeschirmt durch Bepflanzung oder Sichtschutz, macht die Saunagänge entspannt, ohne dass Sie sich von Ihren Nachbarn gestört fühlen müssen. Praktisch empfiehlt sich zudem ein ebener, tragfähiger Untergrund mit stabilem Fundament, in das sich Feuchtigkeit schlecht absetzen kann. Ein windgeschützter und sonniger Platz erhöht den Komfort zusätzlich, während die Nähe zu Wasseranschlüssen den Saunagang deutlich zugänglicher macht.
Checkliste: Was sie tun und was sie vermeiden sollten
Bauantrag für Ihre Gartensauna: Das ist notwendig
Um Ihre Gartensauna rechtlich abzusichern, müssen Sie den Bauantrag vollständig und korrekt bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Ein vollständiger Bauantrag umfasst:
Lageplan und Grundstücksnachweis
Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab
Baubeschreibung, zum Beispiel der Materialien, Nutzung, Bauweise und Heizart
Nachweise zum Brandschutz und gegebenenfalls zur Feuerstätte
Formulare der zuständigen Bauaufsichtsbehörde

Das sind die Kriterien und Schwerpunkte beim Bauamt
Nachdem Sie Ihren Bauantrag eingereicht haben, prüft die zuständige Behörde die Unterlagen auf Vollständigkeit und allen rechtlichen Vorgaben. Dabei stehen folgende Punkte besonders im Fokus:
Einhaltung der Baugrenzen und Abstandsregelungen
Brandschutzmaßnahmen: Wie steht es um Dachaufbau, Ofenart und Belüftung?
Einbindung in das Ortsbild und Prüfung des Bebauungsplans
Bedenken Sie: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Planen Sie die Beantragung deshalb rechtzeitig mit ein.
Typische Stolpersteine bei der Sauna-Genehmigung
Wer eine Gartensauna baut, ohne die Details der Genehmigungspflicht zu beachten, riskiert schnell Ärger mit der Baubehörde oder den Nachbarn. Häufige Fehler sind:
Falsche Angaben zur Heizart, besonders dann, wenn der Holzofen nicht deklariert ist
Abstandsmaße zum Nachbargrundstück werden nicht eingehalten
Unzureichende oder fehlerhafte Bauunterlagen liegen vor
Diese häufigen Fehler führen unter Umständen nicht nur zu einer Rückbauanordnung, sondern ziehen auch Bußgelder oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen nach sich.
RUKU Sauna – Ihr Partner für hochwertige, genehmigungssichere Gartensaunen
Mit über 170 Jahren Erfahrung weiß RUKU, worauf es beim Bau einer Gartensauna ankommt. Deshalb begleitet unser professionelles Team Sie von der ersten Idee über die Planung bis hin zur fertigen Montage. Dabei überzeugen unsere maßgeschneiderten Saunen sowohl optisch als auch mit ihrer Leistung. Und sollten Sie Fragen rund um die Genehmigungspflicht oder die Wahl einer geeigneten Sauna haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite und beraten Sie umfassend und praxisnah. Wir tun alles, um Ihren stilvollen Rückzugsort rechtlich abgesichert zu realisieren – damit Ihre Sauna Ihnen langfristig Freude bereitet.
Zögern Sie nicht und treten Sie jetzt mit uns in Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihr Außensauna-Projekt!
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+49 7303 90510Häufige gestellte Fragen (FAQ)
Wie groß darf eine Sauna im Garten sein, ohne Baugenehmigung?
Je nach Bundesland sind etwa 10 m² Grundfläche oder 75 m³ Rauminhalt Genehmigungsfrei. Für nähere Infos fragen Sie am besten bei Ihrem lokalen Bauamt oder der Gemeinde nach.
Ist eine Fasssauna genehmigungspflichtig?
Ja, auch eine Fasssauna ist eine bauliche Anlage und kann unter Umständen genehmigungspflichtig sein – besonders, wenn sie mit einem Holzofen betrieben wird.
Wie weit muss die Sauna vom Nachbargrundstück entfernt sein?
Eine Außensauna muss in der Regel mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Ausnahmen erfordern hier unter anderem die Zustimmung des Nachbarn.
Hilft RUKU beim Bauantrag?
Ja! RUKU berät Sie ausgiebig und unterstützt Sie auf Wunsch gerne bei den nötigen Bauanträgen und Behördengängen.